Bewerbungskosten
Sie sind ggf. vom Arbeitgeber bei etwa erfolglosem Bewerbungsgespräch zu tragen, wenn er die Erstattung nicht ausdrücklich in der Stellenanzeige oder im Einladungsschreiben ausgeschlossen hat.
Sie sind ggf. vom Arbeitgeber bei etwa erfolglosem Bewerbungsgespräch zu tragen, wenn er die Erstattung nicht ausdrücklich in der Stellenanzeige oder im Einladungsschreiben ausgeschlossen hat.
Seit vielen Jahren stehen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Ob es um Ihren Arbeitsvertrag, Ihr Gehalt, eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder die Höhe Ihrer Abfindung geht.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht bieten wir Erfahrung, Kompetenz und Engagement!